Arbeitsmedizin Berlin / BrandenburgMeine Leistungen

Ihre Partnerin für Gesundheit am ArbeitsplatzBetriebsärztliche Betreuung

Als Betriebsärztin unterstütze ich Sie umfassend im betrieblichen Gesundheitsschutz, bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung bis hin zur arbeitspsychologischen Beratung und Erster Hilfe. 

Analyse und Beratung zu potenziellen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz

Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA) zur Sicherstellung optimaler Arbeitsbedingungen

Durchführung von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen zur Risikominimierung

Ergonomische Beratung für eine gesundheitsfördernde Arbeitsplatzgestaltung

Unterstützung bei psychischen Belastungen und arbeitspsychologischen Herausforderungen

Entwicklung beruflicher Perspektiven für Mitarbeitende mit veränderter Leistungsfähigkeit

Empfehlungen zur optimalen Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

Organisation und Koordination der Ersten Hilfe im Unternehmen

Förderung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)

Mein Ziel ist es, gesetzliche Vorgaben gezielt zu nutzen, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden langfristig zu sichern. 

Das Arbeitsschutzgesetz basiert auf den europäischen Arbeitsschutzrichtlinien und legt die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz fest.

Das Arbeitssicherheitsgesetz definiert meine Verantwortlichkeiten als Fachärztin für Arbeitsmedizin.

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 präzisiert die Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und legt spezifische Anforderungen fest.

 

Persönliche ärztliche BeratungArbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Erkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen, Berufskrankheiten und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. 

Mitarbeitende, die bestimmten Gefahren in ihrem Arbeitsumfeld ausgesetzt sind, haben das Recht auf eine individuelle ärztliche Beratung und Betreuung – beispielsweise bei Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen. Arbeitgeber sind verpflichtet, durch eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt entsprechende Vorsorgeuntersuchungen anzubieten (Angebotsvorsorge).

Bildschirmarbeit (ehemals G37), die für viele Beschäftigte in Deutschland relevant ist.

Bestimmte arbeitsbedingte Gefährdungen, wie der Umgang mit Gefahrstoffen, Lärmbelastung oder Infektionsrisiken, erfordern verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Diese sind eine notwendige Voraussetzung für die Ausübung entsprechender Tätigkeiten. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Vorsorge vor Beginn der gefährdenden Tätigkeit sowie in festgelegten Intervallen von einer Betriebsärztin oder einem Betriebsarzt durchgeführt wird.


Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) listet im Anhang Tätigkeiten auf, bei denen eine arbeitsmedizinische Vorsorge entweder verpflichtend ist oder als Angebotsvorsorge zur Verfügung stehen muss. Ich unterstütze Sie bei der Gefährdungsbeurteilung und den daraus resultierenden Vorsorgemaßnahmen.


Zu den häufigsten Gründen für arbeitsmedizinische Vorsorge zählen:

Infektionsrisiken (ehemals G42), insbesondere in Krankenhäusern, Arztpraxen, Rettungsdiensten, Kindertagesstätten sowie bei Arbeiten in Wäldern, Parks oder Grünanlagen.

Auslandsaufenthalte in Regionen mit besonderen klimatischen oder infektiösen Belastungen, die eine individuelle reisemedizinische Beratung erforderlich machen (bekannt als G35 für berufliche Reisen).

Lärmexposition über den festgelegten Grenzwerten, die trotz technischer Maßnahmen in vielen Unternehmen ein relevantes Vorsorgethema bleibt.

Umgang mit Gefahrstoffen wie Blei, Chrom VI, Isocyanaten, Toluol, Xylol oder Stäuben (z. B. Hartholzstäube), die nach wie vor eine bedeutende Rolle im Arbeitsschutz spielen.

Asbestvorsorge: umfasst Beratung sowie Untersuchung und dient der Früherkennung von asbestbedingten Erkrankungen

Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern

Die ganzheitliche Vorsorge gemäß AMR 3.3 berücksichtigt alle arbeitsbedingten Belastungen und gewährleistet eine umfassende, präventivmedizinische Beratung für Ihre Mitarbeitenden. Gerne unterstütze ich Sie bei der Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Auch wenn ein Arbeitnehmer es wünscht, muss der Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen, sofern ein möglicher Zusammenhang zwischen gesundheitlichen Beschwerden und der beruflichen Tätigkeit besteht.

Arbeitnehmer, die regelmäßig Schicht- oder Nachtarbeit leisten, haben laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) das Recht auf eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Diese soll mögliche gesundheitliche Auswirkungen der unregelmäßigen Arbeitszeiten frühzeitig erkennen und vorbeugen.

Beschäftigte, die ständig oder häufig in Nachtschichten arbeiten, können regelmäßig eine arbeitsmedizinische Untersuchung in Anspruch nehmen.

Die Untersuchung dient dazu, gesundheitliche Risiken durch Schlafmangel, Belastungen des Biorhythmus und langfristige Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System zu erkennen.

Falls gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden, kann ein Wechsel zu einer geeigneteren Arbeitszeit geprüft werden.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Vorsorge anzubieten und über das Recht der Beschäftigten darauf zu informieren.

Ich unterstütze Sie umfassend bei allen Fragen zu Arbeitssicherheit und Schwangerschaft. Der Fokus liegt auf der Gefährdungsbeurteilung während Schwangerschaft und Stillzeit, der sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen für werdende Mütter sowie dem betrieblichen Beschäftigungsverbot. Gerne stehe ich Ihnen jederzeit für eine individuelle Beratung Ihrer schwangeren Mitarbeiterinnen zur Verfügung.

 

ArbeitsplatzvoraussetzungenEignungs- und Tauglichkeitsprüfungen

Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen prüfen, ob die medizinischen Voraussetzungen einer Person den Anforderungen eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit entsprechen, z. B. hinsichtlich Seh- und Hörvermögen oder bestehender Erkrankungen.


Es gibt Eignungsuntersuchungen nach spezifischen Rechtsvorschriften, z. B. für Lkw-Fahrer, Feuerwehrkräfte oder Strahlenschutz und ohne spezifische Rechtsvorschriften, z. B. Arbeiten mit Absturzgefahr oder Fahr- und Steuertätigkeit.


Beispiele:

LKW-Fahrer unterliegen speziellen gesundheitlichen Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), um die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs im gewerblichen Verkehr sicherzustellen. Diese Untersuchungen sind erforderlich für die Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E sowie D, D1, DE und D1E.


Zu den zentralen Untersuchungen gehören:

Allgemeine medizinische Untersuchung zur Beurteilung der körperlichen und geistigen Eignung

Sehtest bzw. augenärztliche Untersuchung zur Prüfung der Sehschärfe, des Gesichtsfelds und der Farbwahrnehmung

Diese Untersuchungen tragen dazu bei, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und das gesundheitliche Wohl der Fahrer zu schützen.

Die Untersuchung umfasst eine medizinische Prüfung auf Eignung, inklusive Sehtest, Hörtest und allgemeinem Gesundheitscheck (Anlage 4 TfV).

Allgemeine medizinische Untersuchung zur Beurteilung der körperlichen und geistigen Eignung

Sehtest bzw. augenärztliche Untersuchung zur Prüfung der Sehschärfe, des Gesichtsfelds und der Farbwahrnehmung

Diese Untersuchungen tragen dazu bei, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und das gesundheitliche Wohl der Fahrer zu schützen.

Für den Erwerb eines Sportbootführerscheins ist eine Tauglichkeitsuntersuchung nach der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) erforderlich. Diese stellt sicher, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen für das sichere Führen eines Sportbootes erfüllt sind.


Die Untersuchung umfasst in der Regel:

Allgemeine medizinische Untersuchung zur Beurteilung der körperlichen und geistigen Eignung

Sehtest zur Überprüfung der Sehschärfe, des Farbsehens und des Gesichtsfeldes

Hörtest zur Sicherstellung eines ausreichenden Hörvermögens für die nautische Kommunikation

Diese Untersuchungen dienen der Sicherheit auf dem Wasser und minimieren das Risiko von Unfällen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen.

Feuerwehrkräfte, die unter schwerem Atemschutz arbeiten, müssen eine Tauglichkeitsuntersuchung gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7) (früher G26.3) absolvieren. Diese Untersuchung stellt sicher, dass die körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen für den Einsatz mit Atemschutzgeräten erfüllt sind.


Die Untersuchung beinhaltet:

Allgemeine medizinische Untersuchung zur Bewertung der körperlichen Fitness

Lungenfunktionstest zur Überprüfung der Atemkapazität

Belastungs-EKG zur Beurteilung der Herz-Kreislauf-Belastbarkeit unter Stressbedingungen

Seh- und Hörtest zur Sicherstellung der sensorischen Wahrnehmung im Einsatz

Diese Untersuchung ist entscheidend für die Einsatzfähigkeit und Sicherheit von Feuerwehrkräften, da Arbeiten unter schwerem Atemschutz hohe physische und gesundheitliche Anforderungen stellen.

Mitarbeitende, die Tätigkeiten mit erhöhtem Absturzrisiko ausführen, müssen eine spezielle Tauglichkeitsuntersuchung (früher G41) absolvieren. Diese Untersuchung stellt sicher, dass sie den gesundheitlichen Anforderungen für das Arbeiten in großer Höhe gerecht werden.


Die Untersuchung umfasst:

Allgemeine medizinische Untersuchung zur Beurteilung der körperlichen Eignung

Überprüfung des Gleichgewichtssinns und der Koordinationsfähigkeit

Seh- und Hörtest zur Sicherstellung der sensorischen Wahrnehmung

Belastungs-EKG zur Bewertung der Herz-Kreislauf-Fitness

Diese Untersuchung dient der Sicherheit am Arbeitsplatz, insbesondere für Tätigkeiten auf Gerüsten, Dächern, Masten oder in anderen Bereichen mit Absturzgefahr.

Für gefährliche Baumarbeiten, insbesondere in großer Höhe oder mit motorisierten Werkzeugen, ist eine spezielle Tauglichkeitsuntersuchung erforderlich. Diese stellt sicher, dass Beschäftigte den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen dieser anspruchsvollen Tätigkeiten gewachsen sind.


Die Untersuchung beinhaltet:

Allgemeine medizinische Untersuchung zur Beurteilung der körperlichen und geistigen Fitness

Überprüfung von Gleichgewichtssinn und Koordination für sicheres Arbeiten in der Höhe

Seh- und Hörtest zur Sicherstellung der sensorischen Wahrnehmung

Belastungs-EKG zur Bewertung der Herz-Kreislauf-Belastbarkeit

Lungenfunktionstest (bei Arbeiten mit Motorsägen und Atemschutz)

Diese Untersuchung trägt maßgeblich zur Arbeitssicherheit bei und hilft, gesundheitliche Risiken bei der Durchführung gefährlicher Baumarbeiten zu minimieren.

Mitarbeitende, die beruflich Fahrzeuge, Maschinen oder steuerbare Anlagen bedienen, müssen eine Eignungsuntersuchung (früher G25) absolvieren. Diese Untersuchung stellt sicher, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, ihre Aufgaben sicher und zuverlässig auszuführen.


Die Untersuchung umfasst:

Allgemeine medizinische Untersuchung zur Bewertung der körperlichen und geistigen Eignung

Sehtest zur Überprüfung der Sehschärfe, des räumlichen Sehens und des Gesichtsfelds

Hörtest zur Sicherstellung der akustischen Wahrnehmung im Verkehr oder Arbeitsumfeld

Gesichtsfeldprüfung zur Messung des gesamten Sehbereiches (Perimetrie)

Ruhe-EKG zum Ausschluss von Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Diese Untersuchung dient der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit, insbesondere bei Tätigkeiten mit Flurförderzeugen, Baumaschinen, Lkws oder Schienenfahrzeugen.

Personen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, unterliegen einer ärztlichen Überwachung nach den Vorgaben des Strahlenschutzrechts und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Diese Untersuchungen sollen gesundheitliche Risiken frühzeitig erkennen und sicherstellen, dass die Betroffenen für ihre Tätigkeit gesundheitlich geeignet sind.


Die Untersuchung umfasst:

Allgemeine medizinische Untersuchung zur Beurteilung des Gesundheitszustands

Blutuntersuchungen zur Überprüfung der Blutzellen und möglichen Strahlenschäden

Überprüfung der Organfunktionen, insbesondere des blutbildenden Systems

Seh- und Hörtests, falls erforderlich für die spezifische Tätigkeit

Regelmäßige Nachuntersuchungen je nach Höhe der Strahlenexposition

Diese ärztliche Überwachung trägt zur Gesundheitsvorsorge und Sicherheit strahlenexponierter Personen bei und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten.

Unsere Offshore-Tauglichkeitsuntersuchungen erfolgen gemäß den aktuellen Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Dabei führe ich eine umfassende medizinische Untersuchung durch, die in der Regel folgende Bestandteile umfasst:

Medizinische Anamnese, ärztliches Gespräch und Beratung

Körperliche Untersuchung

Urinuntersuchung

Hör- und Sehtest einschließlich Perimetrie (Gesichtsfeldprüfung)

Lungenfunktionstest

Ruhe-EKG und Belastungs-EKG

Blutuntersuchung

Die Untersuchungen dienen der Beurteilung Ihrer gesundheitlichen Eignung für Offshore-Einsätze unter Berücksichtigung der besonderen Arbeitsbedingungen auf See.

Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen nach der Druckluftverordnung (DruckLV) betreffen z. B. Tunnelarbeiter, umfassen jedoch auch Taucheruntersuchungen für Berufs-, Sport- und Hobbytaucher.


Medizinische Anamnese, ärztliches Gespräch und Beratung

Körperliche Untersuchung

Urinuntersuchung

Hör- und Sehtest einschließlich Perimetrie (Gesichtsfeldprüfung)

Lungenfunktionstest

Ruhe-EKG und Belastungs-EKG

Blutuntersuchung

Diese Untersuchungen dienen der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für Tätigkeiten unter Überdruckbedingungen und tragen zur Sicherheit sowie zur Prävention gesundheitlicher Risiken bei.

 

Individuelle Prävention und Check-up-Untersuchungen

Die betriebliche Präventivmedizin fördert einen gesunden Lebensstil, um Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu vermeiden und die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten. Ich biete Check-ups, Leistungsdiagnostik sowie Ernährungs- und Trainingsberatung zur Gesundheitsförderung Ihrer Mitarbeitenden.


Regelmäßige Check-up-Untersuchungen sind ein wichtiger Bestandteil der individuellen Prävention, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Krankheiten vorzubeugen. Diese Untersuchungen sind besonders für Personen mit hoher beruflicher oder körperlicher Belastung sinnvoll.


Mögliche Untersuchungen im Rahmen des Check-ups:

Allgemeine Gesundheitsuntersuchung zur Erfassung des aktuellen Gesundheitszustands

Herz-Kreislauf-Check inklusive Blutdruckmessung und EKG

Blut- und Laboranalysen zur Überprüfung von Stoffwechselwerten (z. B. Cholesterin, Blutzucker)

Seh- und Hörtests zur Früherkennung von Sinnesbeeinträchtigungen

Lungenfunktionstest, falls erforderlich

Individuelle Beratung zu Lebensstil, Ernährung und Stressbewältigung

Durch präventive Gesundheitsuntersuchungen können Erkrankungen frühzeitig erkannt, Gesundheitsrisiken reduziert und langfristiges Wohlbefinden gefördert werden.

 

Ganzheitliche Gesundheitsförderung im UnternehmenBetriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst alle gezielten Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz. Ziel ist es, Erkrankungen vorzubeugen, das Wohlbefinden zu steigern und die Leistungsfähigkeit langfristig zu sichern.


Wichtige Säulen des BGM:

Arbeitsmedizinische Vorsorge: Regelmäßige Gesundheitschecks, Vorsorgeuntersuchungen und Beratung

Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung: Reduzierung körperlicher Belastungen durch optimierte Arbeitsbedingungen

Psychische Gesundheit und Stressmanagement: Maßnahmen zur Förderung von Resilienz und mentaler Stärke

Bewegungs- und Ernährungsprogramme: Förderung eines gesunden Lebensstils durch sportliche Aktivitäten und Ernährungsberatung

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach längeren Erkrankungen

Durchführung von Schutzimpfungen (Influenza, COVID-19, etc.)

Ein gut etabliertes BGM verbessert nicht nur die Gesundheit und Motivation der Beschäftigten, sondern reduziert auch Fehlzeiten und steigert die Produktivität – ein Gewinn für Unternehmen und Mitarbeitende gleichermaßen.

 

Unterstützung nach längerer KrankheitBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Verfahren, das Beschäftigten nach längerer Krankheit den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtert. Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuten Erkrankungen vorzubeugen und den Arbeitsplatz langfristig zu sichern.


Ablauf des BEM:

Einleitung des Verfahrens: 

Angebot eines BEM-Gesprächs an die betroffene Person 

Individuelle Analyse:

Ermittlung möglicher gesundheitlicher Einschränkungen und Arbeitsanforderungen 

Maßnahmenentwicklung:

Anpassung des Arbeitsplatzes, flexible Arbeitszeiten oder Unterstützungsangebote 

Umsetzung und Begleitung:

Kontrolle der Maßnahmen und langfristige Unterstützung 

Vorteile des BEM:

Erhalt der Arbeitsfähigkeit und Vermeidung erneuter Erkrankungen

Individuell angepasste Lösungen für eine gesunde Rückkehr an den Arbeitsplatz

Unterstützung durch Fachkräfte, Betriebsarzt und Arbeitgeber

Das BEM ist kein Zwang, sondern eine freiwillige Maßnahme, von der sowohl die Mitarbeitenden als auch das Unternehmen profitieren.

 

Persönliche BeratungVereinbaren Sie jetzt Ihren Termin

Sie möchten die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden nachhaltig stärken und gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen? Gerne berate ich Sie persönlich zu einer passgenauen arbeitsmedizinischen Betreuung für Ihr Unternehmen oder Ihre öffentliche Verwaltung. Ob Vorsorge, Eignungsuntersuchungen oder betriebliches Gesundheitsmanagement – gemeinsam finden wir die passende Lösung. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und zu unterstützen.

Dr. med. Liane Franke - Fachärztin für Arbeitsmedizin